BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT (BEM)

Vorrangiges Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist die Vermeidung, das Vorbeugen von Arbeitsunfähigkeit und die Eingliederung nach einer Arbeitsunfähigkeit in den Arbeitsprozess. Der Arbeitgeber ist hierzu verpflichtet, wenn ein Beschäftigter innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war. Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit kann dies bereits nach 30 Krankentagen oder 42 Kalendertagen erfüllt sein.

Das Eingliederungsverfahren ist dabei verpflichtend für den Arbeitgeber, jedoch freiwillig für den betroffenen Mitarbeiter. Er alleine entscheidet, ob er das Angebot des Arbeitgebers annehmen möchte.

Stimmt der Mitarbeiter dem Verfahren zu, findet i.d.R. ein Eingliederungsgespräch mit dem für das BEM-Verantwortlichen statt. Ziel des Verfahrens ist es, Gründe für die Arbeitsunfähigkeit zu finden und ob diese durch die Arbeitsbedingungen im Betrieb ausgelöst wurden. Anschließend werden geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation eingeleitet. Dies können beispielsweise Hilfsmittel zur Verbesserung der Arbeitsergonomie sein oder die Beantragung von Rehamaßnahmen. Hier bildet sich i.d.R. die Schnittstelle zu anderen Handlungsfeldern des BGM.